Wassermühle Koldingen 2023

Es ist kein nennenswerter Baufortschritt zu verzeichnen. Das Martyrium, sprich der Streit mit der Region Hannover (63.03 Team Bauaufsicht Südwest) will nicht enden. Der Schriftverkehr, (pdf Dokumente) der die Widrigkeiten zum größten Teil schildert, ist für besonders Interessierte im Folgenden hinterlegt. Dazu später mehr. Zunächst einige Aufnahmen, die mein eingeschränktes Handeln im Jahr 2023 dokumentieren. Im wesentlichen Reparatur / Erneuerungs- und Aufräumarbeiten.

Dankend für das Interesse verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Sven F. Kröger  Ps. 72 Aufnahmen in 2023

Region Hannover (63.03 Team Bauaufsicht Südwest)

EINLEITUNG: Wie beschrieben, befindet sich das Grundstück (Flurstück 11/5) seit dem 09.08.2022 unter der Regentschaft der Region Hannover, Team 63.03 Bauaufsicht Südwest. Team Chefin: Frau Katharina Zoellner, federführende Sachbearbeiterinnen: Frau Kerstin Gieseler und Frau Jona Drese. Meine Interessen werden vertreten durch die Kanzlei Dr. Dehne und Kollegen, namentlich Herr Christian Machens. Als weitere Beteiligte ist die Gemeinde Pattensen, namentlich die Herren Axel Müller (Erster Stadtrat) und Mathias Greve (Verwaltung), zu nennen.

Ende des Jahres 2021 erfuhr ich, dass die Region Hannover denjenigen, die Flächen in Landschaftsschutzgebieten von Schafen beweiden lassen, eine Förderung in Höhe von ca. 30,- € / Schaf zukommen kann. Das deckt nicht mal die Anschaffungskosten, aber den gedanklichen Ansatz fand ich gut. Auf meinem Grundstück befindet sich eine solche Fläche (Flurstück 11/11). Das maschinelle Mähen verbraucht Treibstoff, ist zeitaufwendig und macht Lärm. Die Sache mit den Schafen ist also naheliegend. Dazu noch fünf Gänse (passen gut zum Teich) und ein Esel, fertig ist der Streichelzoo. Allerdings müssen Tiere auch untergebracht werden und es braucht Platz für das Winterfutter. Bei baulichen Vorhaben wende ich mich zunächst immer an den Denkmalpfleger, denn wenn hier ein Stall oder ähnliches errichtet werden soll, müssten die Dachflächen auch gleich mit Photovoltaik und oder Solarthermie versehen werden. Ferner war mir bewusst, dass sich die Baukörper im sogenannten Außenbereich befinden, der im wesentlichen landwirtschaftlichen Zwecken vorbehalten ist. Aber genau das war mein Wunsch. Nach der Rücksprache mit dem Denkmalbeauftragten Herrn Dr. Kohler, nebenbei bemerkt ein sehr kompetenter und hilfsbereiter Mann, stellte ich am 14.01.2022 eine Bauvoranfrage (bitte lesen) bei dem Team 63.03 Bauaufsicht Südwest. Das war ein dummer Fehler, denn ich hatte „schlafende Hunde geweckt“ und das Drama begann. Trotz der im Vorfeld geführten Telefonate mit Frau Drese, erhielt ich ein halbes Jahr später am 03.06.2022 einen negativen Bauvorbeischeid, natürlich verbunden mit einem entsprechenden Kostenbescheid über 459,18 €. Die Begründung lautete im Wesentlichen, dass kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt und somit nach § 35 BauGB entschieden wurde. Danach dürfen im Außenbereich nur sog. privilegierte Bauvorhaben errichtet werden. Privilegierte sind Land-und Forstwirte, die Bundeswehr, die Feuerwehr, das THW, die Polizei und so weiter. Zimmerer-Meister eben nicht. Das haben sich die Damen Drese und Gieseler schön leicht gemacht und waren sicher der Meinung, dass ich nun Ruhe gebe. Allerdings gebe ich nicht „klein bei“, wenn sich Widrigkeiten einstellen oder Widersinniges mein Leben beeinflussen soll. Also: Widrigkeiten, Widersinniges gleich Widerspruch vom 26.06.2022. Der sollte gelesen werden, denn er dokumentiert, dass mir zwischenzeitig (mündlich) jetzt ein baurechtswidriger Zustand hinsichtlich des Garagen-Vordachs vorgeworfen wurde und ich, um dem Spuk ein Ende zu bereiten, mittlerweile (am 16.06.2022) bei der Stadt Pattensen einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans gestellt hatte. Ferner hatte ich darauf hingewiesen, dass der § 35 BauGB im Absatz 6 kleinen und mittleren Handwerksbetrieben die Möglichkeit einräumt, die genannten Objekte zu errichten, sofern die Gemeinde eine entsprechende Satzung erlässt. Eine sogenannte Beratungs-oder wohlwollende Mitarbeitspflicht gibt es jedoch für die Region nicht und somit wurde mein Widerspruch am 22.02.2023 (wen wundert es) kostenpflichtig zurück gewiesen. 688,77,- €. Dem Verantwortlichen bei der Stadt Pattensen Herrn Greve, hatte ich im Juni 2022 gleichfalls auf die Möglichkeit der Satzungserstellung statt Änderung des F-Plans hingewiesen. Er sagte: „Das ist doch das Gleiche“. Dummer Weise habe ich ihm aus Unkenntnis geglaubt und nicht gemerkt, dass seine Auffassung der Dinge offensichtlich falsch war. Dazu später mehr. Zu der Zeit im Juli 2022 erschien ein Bau-Kontrolleur auf den Gelände, um sich den baurechtswidrigen Zustand des Garagenvordachs anzusehen. Das war sehr schlecht für mich, denn jetzt wurden die noch nicht abgeschlossenen Pflasterarbeiten thematisiert. Auf der Seite 2022 sind die Folgen des Besuchs bereits dokumentiert. Im wesentlichen Stilllegung der Baustelle am 09.08.2022 und anschließende Nutzungsuntersagung der Hoffläche vom 02.09.2022. Kosten der Bescheide 749,36 €. Wie auf Seite 2022 beschrieben, gab es  durch die Unterbindung der Arbeiten „Gefahr im Verzug“. Aber diesbezüglich leider nur die fernmündliche Aussage von Frau Gieseler, dass Sie Ihre Ermessensentscheidung nicht zurücknimmt und nun mal „am längeren Hebel sitzen würde“. Somit wurde mir die schriftliche Ablehnung des Weiterbaus am 09.09.22 überstellt. Das war aber nur der Auftakt zu weiteren Repressalien. Die Fläche wurde mit Siegeldraht und Flatterband abgesperrt. Die Möglichkeit einer Wendeschleife wurde verwehrt, obwohl die Regions-Teamchefin Frau Zoellner dieses zunächst fernmündlich eingeräumt hatte. Das nun nicht mal mehr Lieferanten oder die Post das Gelände befahren können, ohne entweder Siegelbruch zu begehen, sich alternativ in den Grünflächen fest zu fahren, oder verkehrswidrig rückwärts auf die B443 zu fahren, spielt dabei keine Rolle. Siehe hierzu meine Schreiben vom 22.09.22, Antrag auf Unterlassung und Antrag auf Umsetzung vom 27.09.22 an die Damen der Region Hannover. An dieser Stelle sei angemerkt, es kommt noch einiges an lesenswertem Schriftwechsel mit der Region zustande, aber wenden wir zunächst unseren Blick wieder in die Richtung:  Stadt-Verwaltung Pattensen. Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans wurde in den Kalender der Ratssitzungen eingepflegt. Die Anträge und Beschlussempfehlungen können via Bürgerinformationssystem als Drucksachen (X/0258) abgerufen werden. Was für ein Schock! Herr Greve hatte mich eiskalt „ins offene Messer laufen lassen“. Wenn ich nicht rechtzeitig die entsprechende Drucksache abgerufen hätte, wäre das Desaster unaufhaltsam gewesen. Als nächstes galt es nun, die politischen Gremien von der Sinnhaftigkeit und der Verträglichkeit meiner Projekte zu überzeugen. Im Grunde kein Problem. Dennoch eine sehr zähflüssige Aufgabe. Es gibt eine Vielzahl vom Entscheidungsträgern in verschiedenen Gremien. Erstens, der Ortsrat Koldingen, bestehend aus allen bekannten politischen Fraktionen. Ferner der Bauausschuss, bestehend aus allen bekannten politischen Fraktionen. Dann der Verwaltungsausschuss, bestehend aus allen bekannten politischen Fraktionen. Schließlich der Rat der Stadt Pattensen, bestehend aus allen bekannten politischen Fraktionen. Tja, was muss man da machen? Genau, alle bekannten politischen Fraktionen davon überzeugen, dass es gut und richtig ist, wenn der F-Plan geändert wird. Das dauert und bedarf einiger Gespräche mit allen bekannten…. Der Verwaltungsausschuss (namentlich Herr „Stadtrat“ Müller) war wenig angetan von der Tatsache, dass ich mich in einem offen Brief an alle Entscheidungsträger der Gremien und des Rates der Stadt Pattensen gewendet habe. Die erste Sitzung  am 17.01.23 war ein wahres Feuerwerk an Missgunst gegenüber meinen Wünschen und geprägt von vielseitigen Falschaussagen. Allen voran Herr Müller und sein Erfüllungsgehilfe Mathias Greve, denen, nebenbei bemerkt meine Anwesenheit bei der Sitzung offensichtlich unangenehm war. Während der Sitzung dürfen sich Gäste nicht zu den jeweiligen Themen äußern und von der anschließenden Bürgerfragestunde habe ich nur insofern Gebrauch gemacht, in dem ich die Ratsmitglieder fragte, ob ich Ihnen weitere e-mails bzw. Informationen senden dürfe. Das wurde bejaht. Mein Antrag war da bereits zur weiteren Beratung in die Fraktionen zurück verwiesen. Das war nicht so schlimm, denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Im direkten Anschluss habe ich mich via Mail am 23.01.23 an alle Stimmberechtigten des Rates der Stadt Pattensen und auch an „Frau Zoellner“ (Mitteilungspflicht) gewandt. Dabei habe ich alle Register gezogen, die mir notwendig und sinnvoll erschienen, um den Sachverhalt zu klären und die Herrschaften der Verwaltung richtig aufzuscheuchen. Offener Brief Nr. 2 (ist lang, aber sollte gelesen werden). An dieser Stelle sei angemerkt, dass ich Zimmerer-Meister bin und gut die Welt mit Brettern zunageln kann, aber eben auch mindestens drei Stunden brauche, um ein einwandfreies Skriptum zu verfassen. Die darin enthaltene Stellungnahme des Herrn A. Losse, Fachbereich Umwelt Gewässerschutz West, hinsichtlich der Überschwemmungsgebiets-Thematik und die Stellungnahme des Herrn Dr. Kohler „Denkmalpfleger“ vom März 2022, wurden seinerzeit von den Damen Gieseler und Drese angefordert, als es um die Bauvoranfrage ging und ich habe sie nach Hinterfragung von der Regions-Team Chefin am 20.01.23 erhalten. Womit wir wieder bei dem Thema Region Hannover angekommen wären. Am 20.03.2023 fand eine persönliche Unterredung zwischen den besagten Damen, meinem Rechtsbeistand und mir statt. Zunächst habe ich angesprochen, dass das Flatterband und der Siegeldraht durch die Winterstürme abgerissen und weg geweht wurden. Das wurde zur Kenntnis genommen, aber nicht weiter thematisiert. Herr Machens hat dann angesprochen, dass die besonderen Gegebenheiten des Geländes auch einen besonderen Platzbedarf darstellen. Der Teich wird regelmäßig entschlammt, umgestürzte Bäume müssen geräumt werden. Die Feuerwehr übt dort gerne die Wasserentnahme und vieles anderes mehr. Dazu braucht es Rangier- und Abstellflächen, die es dort schon immer in befestigter Form gegeben hat. Ferner hat das Gebäude zwei genehmigte Wohneinheiten und dazu gehören entsprechende Stellplätze. Außerdem kann es ja wohl nicht sein, dass keine Wendemöglichkeit für Lieferanten und Gäste zugestanden wird. Zunächst betretenes Schweigen bei den Damen. (Frau Drese und Frau Gieseler machten auf mich einen Eindruck, wie zwei kleine Kinder, die gerade beim Bonbon klauen erwischt wurden). Dann trat Frau Zoellner mit der Bitte an mich heran, den geschilderten Sachverhalt doch via Fotos zu dokumentieren, um ihn dann wohlwollend prüfen zu können. Abschließend wurde erneut die Möglichkeit der Satzungserstellung seitens der Stadt Pattensen erörtert. Das fände das Team Bauaufsicht am besten, weil sich dann alle meine Projekte ohne weiteres genehmigen ließen. Bis dahin würden erst mal die Dokumentationen Bestand, Bedarf und Feuerwehr erwartet. Kein Problem, macht ein bisschen Mühe, aber wenn es hilft dann gern. Diese Ausführungen gibt es sogar doppelt. Vorstehend von mir beschrieben und nochmals als offizielle Abschrift von Herrn Machens. Der mich nebenbei bemerkt bis dato 1.921,85 € gekostet hat. Im Anschluss an die Regions-Besprechung hatte sich Herr Machens schriftlich an Herrn Greve gewandt, um seine Sicht der Dinge, hinsichtlich der Beschlussfassung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB, abzufragen. Meine begründete Skepsis gegenüber den Betrachtungsweisen des Herrn Greve ist ja bekannt, noch dazu wollte Herr Greve umgehend eine neue, dementsprechende Antragsstellung meinerseits umsetzen und eine neue Sitzungsvorlage erstellen. Herrn Machens wies ich an, dass Herr Greve erst mal erklären sollte, ob die Stadtverwaltung einen für mich positiven Beschluss fassen würde, bevor er entsprechend handeln dürfe. Es folgte ein e-mail Verkehr, der dieses erstaunlicher Weise bestätigte. Welche Gründe zum Umdenken der Verwaltung geführt haben, weiß ich nicht. Vermutlich hatte meine seinerzeitige Präsens, meine seinerzeitigen Schreiben und die Tatsache, dass ich so einen Großteil der Stimmberechtigten hinter mir versammeln konnte, dazu geführt. Das ist reine Spekulation. In jedem Fall wurde erklärt, dass, ich die Kosten für das Verfahren zu tragen habe. Das hätte ich bei der Änderung des Flächennutzugsplans auch gemacht, aber so war das vielleicht für die Stadt einfacher. Vielleicht wollten sie die Sache jetzt auch einfach nur vom Tisch haben. Apropos Kosten: Herr Machens konnte weitere 940,10 € verbuchen. Die Aufwendungen für das erforderliche Städtebauliche-Planungsbüro ca. 2.600,- €  (ist noch nicht klar, was da noch zu kommt). Der dem Büro zuarbeitende Landschaftsarchitekt bis jetzt 1.801,36 €. Amtlich beglaubigte Kartengrundlage 988,30 €. Aber es gibt jetzt immerhin eine neue Druckvorlage X 0258.2 vom 20.04.2023, in der der Rat grundsätzlich seine Bereitschaft zum Aufstellen einer Satzung erklärt. Soweit so gut. Das Team Bauaufsicht wurde zeitgleich über die Situation informiert, doch statt einer Antwort (nach wohlwollender Prüfung) auf die eingereichten Dokumentationen, hatten die Damen der Region es zunächst vorgezogen, hier am 03.05.2023 zu einem Ortstermin anzutreten. Was dann hier geschah, lässt sich kaum in Worte fassen, muss aber notiert werden, um aufzuzeigen, mit welcher Arroganz und unglaublicher Dummheit die Damen Drese und Gieseler ausgestattet sind. Zunächst hat Frau Gieseler beim Einfahren auf das Gelände das Dienstfahrzeug aufsetzen lassen. Na ja, dachte ich, jetzt wissen die gleich was hier los ist. Dann hat Frau Drese das ca. 700 m² große Arial mit einem Zweimeter-Maßstab vermessen. Ferner wurde bemängelt, dass der Gastank an der falschen Stelle stehen würde. Der müsste direkt am Haus stehen. Mein Einwand, dass er aus Gründen der Brandlast (Sicherheitsabstand zu Holzbauteilen) von dem Versorger dort platziert wurde und es doch eigentlich egal sei, wo im Außenbereich der stehen würde, bekam ich die Antwort, dass Sie nicht zum diskutieren hierher gekommen wären. Außerdem sollen die Fahrzeuge, die jetzt auf dem Hof stehen, gefälligst in der Garage geparkt werden. (Dazu gibt es eine Aufnahme die die außerordentliche Dummheit der Gieseler dokumentiert). Wenn ich das nicht machen würde, hätte ich in der Garage wohl Baumaterialien gelagert und müsste einen Nutzungsänderungs-Antrag für die Garage stellen. In dem Augenblick habe ich die Sinnlosigkeit der weiteren Gesprächsführung erkannt und nichts mehr gesagt. Ferner wurde angeprangert, dass es ein Werbeschild am Zaun geben würde, welches dort nicht hängen dürfte. Es handelt sich um ein Hinweisschild, dass ich hier mein Büro betreibe. Es wurde sorgfältig von der Drese vermessen. Aber weil die Damen nicht zum diskutieren hierher gekommen waren, habe ich nichts mehr dazu gesagt. Das Garagenvordach, welches ursächlich für die Bemühungen der Region verantwortlich ist, wurde nicht thematisiert, weil die Damen doof sind. Dann machten die beiden Grazien sich wieder auf den Weg. Beim ungeschickten Rangieren, hat die Gieseler, in Ermangelung einer Wendemöglichkeit, das Dienst-Fahrzeug auf eine Fahrbahnbegrenzende Mauerwerkskrone gesteuert und erheblich den Unterboden des Fahrzeugs ramponiert. Na ja, dachte ich, jetzt wissen die was hier los ist. Erfreulicher Weise ist die Mauerwerkskrone heile geblieben. Aber das war es noch nicht, bezüglich unangenehmen Besuchs. Am Freitagabend den 19.05.2023 erschien um 19.00 Uhr Frau Drese in Ihrer Eigenschaft als Privat-Person (nach Ihrer Aussage aus dem Rastiland kommend) ohne Voranmeldung auf meinem Grundstück. Sie hat meiner Frau berichtet, dass Sie wisse, dass die Stadt Pattensen den angesprochenen Ratsbeschluss fassen würde. Gleichfalls hat Sie meiner Frau die Weisung erteilt, das Hinweisschild auf mein Unternehmen zu entfernen und monierte, dass die Absperrung (Flatterband) entfernt wurde. Dass sich die Absperrung von selbst durch Wind entfernt hat, ist ihnen allen seit dem  gemeinsamen Gesprächstermin am 20.03.23 bekannt. Dennoch hat Frau Drese mit größtem Nachdruck darauf verwiesen, dass dieser Umstand nicht hinnehmbar sei und ein entsprechendes Schreiben von Frau Gieseler angekündigt. „Jetzt hatte ich wirklich die Faxen dicke“ und habe dazu am 22.05.23 einen (lesenswerten) Sachstandsbericht an Frau Zoellner verfasst. Der wurde die Sache offensichtlich zu unangenehm und sie hat das Schreiben als Dienstaufsichtsbeschwerde deklariert, um es an die zuständige Stelle weiterleiten zu können. Herr Machens war außer sich vor „Begeisterung“. Aber wenn einer Machens heißt und nichts macht, mache ich es eben selber. Er hatte schon im Vorfeld immer wieder angekündigt, sein Mandat niederzulegen. Insbesondere, als ich ihn aufforderte, irgendetwas zu finden, um die Gieseler los zu werden. Er wolle „kein totes Pferd reiten“ und nicht auf alles schießen. Es muss aber auch erwähnt werden, dass mir seine Besonnenheit geholfen hat und seine Rechtsfindung einwandfrei ist. Das angekündigte Schreiben von Frau Gieseler (auch lesenswert) ließ nicht lange auf sich warten. Fünf Wochen später, am 29.06 2023 erreichte es mich. (Im Regions-Terminus ist das als sofort, zumindest aber als umgehend bis sehr schnell zu bewerten) Als unterzeichnende Person signierte Frau Zoellner. Zunächst wurden alle Inhalte der eingereichten Dokumentationen, Bestand, Bedarf und Feuerwehr, in Abrede gestellt. Eine befestigte Fläche braucht es nicht. Sollte das Gelände, gegründet auf regnerisches Wetter zu matschig sein, um es zu befahren, können dort Matten ausgelegt werden. Thematisiert wurde im Folgenden das Werbe- bzw. Hinweisschild. Ferner wurde die unzulässige Nutzung der Garage unterstellt. Außerdem sollte ich eine Frist nennen, in der ich den Gastank versetzten würde. Des Weiteren würde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen mich erhoben, weil das Flatterband und die Siegelmarken mutwillig entfernt wurden. Jetzt war ich außer mir vor „Begeisterung“ und habe ein entsprechendes  (sehr lesenswertes) Antwortschreiben verfasst, dass allerdings nach der Sichtung durch meinen Rechtsbeistand die Adressatin nicht erreicht hat. Stattdessen hat Herr Machens am 04.07.23 eine Antwort (bitte lesen) verfasst, die die Missstände aufdeckt, die nötige Schärfe beinhaltet und Aktenbestandteil wurde. Die von mir gewünschte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Gieseler war allerdings nicht Bestandteil seines Schreibens. Am 14.07.23 erreichte mich die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen meine Person, wegen Verstoßes gegen die Niedersächsische Bauordnung. Nicht, weil ich baurechtswidrig die Fläche gepflastert habe, sondern weil ich angeblich der Stilllegungsverfügung und der Nutzungsuntersagung nicht nachgekommen bin. Mir wurde eine dreiwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Herr Machens antwortet fristgerecht auf das Owv NBauO mit der Bitte um Akteneinsicht. Am 20.07.23 wurde die „Dienstaufsichtsbeschwerde“ beantwortet. Demnach haben die Damen Drese und Gieseler sich nichts zu Schulden kommen lassen. Allerdings wird zukünftig der Schriftverkehr nur noch über Frau Zoellner abgewickelt und vorab der Fachbereichsleitung zu Kenntnisnahme vorgelegt. Bereits dokumentierte Betrachtungsweisen der Regionsdamen manifestierten sich am 03.08.23 in einem Antwort-Schreiben (unbedingt lesen) auf den schon bekannten Schriftsatz von Herrn Machens vom 04.07.23. Frau Zoellner übernahm nicht nur die Dummheiten der Gieseler, sondern übertraf diese noch, in dem Sie gleichfalls unterstellte, dass die Garage nicht als solche genutzt würde, weil ja ein Auto davor stehen würde. Als Beweis fügte Sie die bekannte Aufnahme an, die ich Ihr zuvor in meinem „Sachstandsbericht“ überstellt hatte. Ansonsten kann sie die vorgetragenen Argumentationen nicht nachvollziehen. Kann man von Ihr auch nicht erwarten. Es wurde die bekannte Litanei mit der Feuerwehr, den Matten, der Teichentschlammung und der Wendemöglichkeit erneut aufgeführt. Das Hinweisschild wurde nun als Werbeanlage bezeichnet, welche natürlich im Außenbereich unzulässig ist. Ferner hat Sie bei einer Internetrecherche festgestellt, dass unter der Adresse Rethenerstraße 1 für meinen Zimmerei Betrieb geworben würde. Das ist natürlich Blödsinn. Werbung habe ich, wie beschrieben, nicht mehr nötig. Der Zimmereibetrieb findet auf den Baustellen statt und für stationäre Maschinen sowie Vormontagen habe ich eine Scheune im Ortskern Koldingen. Die Rethenerstraße 1 ist meine Postanschrift und der Ort, an den sich das Finanzamt und die Gemeinde Pattensen wendet, wenn sie Gewerbesteuer kassieren möchten, weil ich selbständig bin. Das ist aber aus Sicht der Team Chefin unzulässig und daran ändert auch die geplante Außenbereichssatzung der Stadt Pattensen nichts. Im folgenden der Textur wurde weiterer schwerwiegender, Unsinn verfasst. Unter anderem wurde jetzt das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt und neues Zwangsgeld angedroht. Das sollte alles im Original gelesen werden, um es umfassend nachvollziehen zu können. Auch wurde erneut der erforderliche Polizeischutz ins Feld geführt, der angeblich notwendig sei, wenn die Regionsbediensteten auf dem Gelände erscheinen möchten. Dazu gibt es relativierende Ausführungen in meinem (sehr lesenswerten) Antwortschreiben vom 04.07.23 und in dem Schriftsatz von Herrn Machens vom 04.07.23. Schließlich wurden Termine genannt, an denen die Fläche erneut abgesperrt, bzw. versiegelt werden soll. Zu guter Letzt wurde sich auf den Gastank bezogen, welcher nun auf Betreiben des Denkmalbeauftragten an seiner Stelle verbleiben kann. Aber das war nur ein kleiner Lichtblick, denn am 27.07.23 präsentierte Frau Zoellner die Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 5.000,- €. Zuzgl. dem entsprechenden Kostenbescheid für den Verwaltungsaufwand über 432,56 €. Erfreulicherweise konnte Herr Machens den Damen einen Verfahrensfehler nachweisen und legte Widerspruch gegen das Zwangsgeld ein. Sie hatten „die Nutzung der gesamten gepflasterten Fläche ausgenommen einer Zufahrt“ untersagt, allerdings das Ausmaß der Zufahrt nicht eindeutig definiert. Tja, schlampig gearbeitet, mit dem Resultat dass die Nutzungsuntersagung vom 02.09.22 zurück genommen wurde und an ihrer Stelle eine neue am 31.08.23 in Kraft trat. Diesmal (im Anhang) mit der erforderlichen Definition der Sperr-Fläche: Ein vollgeschmierter screenshot von google earth. Ferner einer meiner Pläne, die ich im Vorfeld am (27.09.22) mal überstellt hatte. Das empfinde ich als Frechheit und Diebstahl geistigen Eigentums. Aber egal, denn das kann ich auch. Allerdings ändere ich wenigstens das Datum und unterschreibe meine Dokumente. Das wurde nötig, um die immer noch nicht gegebene Wendemöglichkeit für Fahrzeuge, bei der Teamchefin zu erbitten. Fehlanzeige, sie will das einfach nicht. Kleiner „funfact“ : Die zurück genommene Nutzungsuntersagung kostete 374,68 €, während die neue vom 31.08.23 mit 374,56 € zu Buche steht. Es ergibt sich eine Differenz von 0,12 € zu meinen Gunsten. Obwohl ich ausdrücklich deutlich gemacht habe, diesbezüglich keine Forderung zu erheben, hat es die Region tatsächlich geschafft, die Differenz nach zweieinhalb Monaten an mich zu überweisen. Funfact Nr. 2 : Eine Geschäftskonto-Buchung /Zahlungseingang kostet 0,20 €. Mithin habe ich ein Defizit von 0,08 € zu verbuchen. Respekt !!! Es stellt sich die Frage, ob die Regionsbediensteten, namentlich „Herr Born“, absichtlich so verfahren, oder ob sie einfach nur blöd sind. Das kann man so feststellen, denn am 15.09.23 erhielt ich von ihm eine Mahnung über die Zwangsgeldfestsetzung vom 27.07.23, welche er selbst mittlerweile als obsolet erklärt hatte. Natürlich entschuldigen sich die Regions-Dummköpfe immer im Nachgang für ihre Unzulänglichkeiten, aber entschuldigen kann nur der Geschädigte! Wenn sie wenigstens um eine Entschuldigung bitten würden, könnte man darüber nachdenken. Aber leider sind sie so „borniert“ und werden es wohl auch bleiben, dass wir, solange sie im Amt sind, schwer darunter leiden. Die nächste Attacke im Rahmen der Regionstätigkeit, die ja immer nur die öffentlichen Belange im Fokus ihres Handelns hat, war die Überstellung eines neuen Bußgeldbescheides am 04.10.23 in Höhe von 1.000,- € zuzügl. 50,- € Verwaltungskosten. Zur Last gelegt wurde mir, gegen die schriftliche Anordnung vom 09.08.22, die Pflasterarbeiten einzustellen, verstoßen zu haben. Es ist leider wahr, dass der Pflasterleger, um einen sauberen Abschluss zu schaffen und den bereits nivellierten Splitt zu schützen, nach der Anordnung ca. vier m² Steine gelegt hatte. Das war auch nötig, um die bereits verlegten Steine so zu sichern, dass keine Gefahr für Dritte von ihnen ausging. Dieses hatte ich seinerzeit auch gegenüber Frau Gieseler deutlich gemacht, aber die Gefahrenabwehr und der sachliche Umgang mit Notwendigkeiten gehören bekanntermaßen nicht zu ihren großen Stärken. Statt dessen ist sie gut darin, Kosten, die durch ihr unangemessenes Handeln entstehen, zu verleugnen. Herr Machens hat dieses jedoch entlarvt und zumindest seinen berechtigten Salär bei der Region eingefordert. Seit dem hat sich die Region bis zum Jahresende 2023 nicht mehr gemeldet. Nebenbei bemerkt zum Thema Kosten: Meine bisherigen Aufwendungen für den Umgang mit der Region und der Stadt Pattensen belaufen sich mittlerweile auf 11.199,- € und eine abschließende Erfassung der zu leistenden Zahlungen ist noch nicht gegeben. Ferner haben die dramatischen Umstände dazu geführt, dass ich meiner betrieblichen Tätigkeit nicht ausreichend nachkommen konnte. Gemäß meinen letztjährigen Steuerbescheiden muss hier ein Defizit von min. 30.000,- € in Ansatz gebracht werden. Nun zum Rückblick auf den Verlauf der Dinge, hinsichtlich der Satzungserstellung seitens der Stadt Pattensen. Mitte des Jahres, am 17.05.23, hat der Rat der Stadt beschlossen, dass eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Bau GB Abs. 6 für mein Grundstück aufgestellt wird. Alle dazu notwendigen Unterlagen habe ich erstellen lassen und sie wurden, wie gewünscht, am 06.10.23 eingereicht. Es obliegt nun der Stadt, eine sogenannte Beteiligung zu initiieren. Dazu wird eine Bekanntmachung in der örtlichen Presse gedruckt und es werden ggf. im Nachgang planerische Änderungen erforderlich, sollte jemand der Meinung sein, sich dahin gehend äußern zu müssen. Obwohl mit der Stadtverwaltung besprochen war, das Ende des Jahres alle Formalitäten erfüllt seien und im letzten Sitzungslauf des Rates die Satzung beschlossen würde, erhielt ich am 06.12.23 von meinem Planungsbüro eine ernüchternde e-mail. Es war ja klar, die Stadtverwaltung hat es natürlich nicht geschafft, rechtzeitig ihren Aufgaben nach zukommen und verwies nun die Auslegung der Beteiligung in den Januar 2024. Aber damit nicht genug, in der an mich weitergeleiteten mail war der Satz zu lesen: „Die Region Hannover möchte im Beteiligungsverfahren zwingend einbezogen/beteiligt werden.“ Die Beteiligung der Region Hannover ist weder überraschend noch per se nachteilig. Naheliegend ist insbesondere, dass sich die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie die Untere Wasserbehörde wegen der von dem Plan berührten öffentlichen Belange des Naturschutz-, Denkmal- und Wasserrechts beteiligen möchte. Allerdings habe ich den Eindruck dass in der Mail das Team Bauaufsicht gemeint ist zumal die anderen Fachbereiche von meinen Plänen noch nicht offiziell unterrichtet wurden. Wenn ich mich nicht täusche, geht es das Team Bauaufsicht aber nichts an, was die Stadt beschließt und ich frage mich wer da ggf. interveniert. (-(-.(-.-).-)-) An dieser Stelle eine kleine Anekdote nebenbei. In der ersten Januarwoche 2024 fiel ein Baum vom Nachbargrundstück, welches der Region gehört, auf mein Grundstück. Darauf hin habe ich die zuständige Stelle für die Sicherungspflicht der Regionsliegenschaften via e-mail kontaktiert, um den Baum räumen zu lassen. Die dortige Fachbereichsangestellte hat sofort reagiert und direkt am nächsten Tag einen Arbeitstrupp mit schwerem Gerät den Baum zerlegen und aus dem Weg räumen lassen. Die Leute haben das wirklich gut gemacht, allerdings schon während meiner Abwesenheit damit begonnen, die Baum-Fragmente auf der gesperrten Fläche abzulegen. Weil ich weiß, dass die Damen Gieseler und Drese gern durch die Gegend fahren, um Baustellen zu kontrollieren, habe ich sofort Herrn Machens angerufen, um ihm den Sachverhalt zu schildern und dafür zu sorgen, dass mir kein Siegelbruch unterstellt werden kann und ich mich nicht erneut mit Zwangsgeldforderungen auseinander setzen muss. Hier der Text an Frau Gieseler. Man darf annehmen, damit hätte sich die Sache erledigt. Gleichfalls muss an dieser Stelle die Antwort der Gieseler veröffentlicht werden, um erneut zu beschreiben, „wessen Geistes Kind“ die Dame ist. Wie beschrieben, haben wir mittlerweile Februar 2024 und eigentlich müsste ich wegen dieser „never ending story“ eine neue Seite eröffnen. Aber ich möchte meine webside nicht schon wieder umstrukturieren und hier ist der Themenverlauf gut aufgehoben. Die Stadt Pattensen, namentlich Herr Greve, hat es mittlerweile tatsächlich geschafft, zu handeln. Er schrieb mir: „Seit dem 12.02.2024 legen wir die Planunterlagen aus und beteiligen die sog. Träger öffentlicher Belange und die Behörden. Die Auslegung endet am 18.03.24 und es schließt sich die Auswertung an.“ Am 23.02.24 kam es wieder knüppeldicke seitens der Region, hinsichtlich der abgelegten Baumstämme auf der Fläche. Frau Gieseler schrieb in einer Mail an Herrn Machens, dass sich die Sache noch nicht erledigt hätte. Am 20.03.24 erreichte mich eine neue Zwangsgeldfestsetzung inkl. Kostenbescheid, datiert auf den 07.03.24 über meinen Rechtsbeistand, als e-mail Anhang. Dort war dieser Bescheid am 16.03.24 eingegangen. Üblicher Weise sind solche Bescheide in Verbindung mit einer Postzustellungsurkunde dem Adressaten persönlich auszuhändigen. Aber dass die Regionsbediensteten eigenwillig arbeiten, wissen wir ja schon. Zwangsgeldfestsetzung inkl. Kostenbescheid in Summe 5.430,- €. Die Begründung: Es befinden sich Baumstämme, Pflastersteine und eine Kiste auf der abgesperrten Fläche. Es handelt sich um eine Streusalzkiste, die, wie die Pflastersteine, seit dem 12.10.23 dort stehen, als die Team Chefin der Region und Herr Born hier vor Ort den Zustand unter Zeugen so akzeptiert haben. Die Steine stehen da im Übrigen schon seit dem 01.08.22 und wurden im Rahmen der Baustilllegung eingezäunt, damit ich sie nicht benutzen kann. Weil Herr Machens urlaubsbedingt nicht handeln konnte, hat sich sein Kollege Herr Garges der Sache angenommen und die Region höflich aufgefordert, Beweis, respektive Grundlagenmaterial für die neuerlichen Anschuldigungen zu liefern. Amüsant zu lesen, was der Baukontrolleur Büchel notiert hat. Selbstverständlich wurde seitens Herrn Machens, am 25.03.24 per Eilantrag Widerspruch gegen das erneute Zwangsgeld eingelegt. Zwischenzeitig war die sog. Beteiligung öffentlicher Belange beendet und die entsprechende Stellungnahme der Region vorhanden. Die folgenden Ressorts: Raumordnung, Trinkwassergewinnung, Hochwasserschutz, Freiraumfunktion, Natur und Landschaft, so wie der Denkmalschutz hatten keine, oder nur sehr geringfügige Bedenken gegen die Planung. Es wurden Maßgaben formuliert, die verständlich und auch bereits umgesetzt sind. Es ist allerdings unglaublich, wie sich das Team 63.03 Bauaufsicht Südwest erklärt und welche erheblichen Bedenken geäußert werden. Obwohl mir am 20.03.23 mit einem freundlichen Lächeln seitens der Team Chefin erklärt wurde, dass die Bauaufsicht sehr gerne die Maßgabe der Außenbereichssatzung unterstützen und mittragen würde. Weil die beschriebenen Ausführungen mehrfach gelesen werden müssen, um sie zu verstehen und teilweise auch widersinnig sind, habe ich die Stellungnahme der Region mit Randnotizen versehen und hier hinterlegt. Mittlerweile schreiben wir den 18.04.2024 und es ergeben sich ständig neue Kuriositäten, die ich vor der Veröffentlichung erst filtern bzw. sortieren möchte. Auch das Fazit meines Handels muss ergänzt werden, aber mein Nervenkostüm ist beschädigt und meine Zeit für eine sachliche Berichterstattung ist begrenzt. Bald gibt es hier sicher etwas neues zu lesen. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichem Gruß Sven F. Kröger „Bis denn Sven“ zurück in die Zukunft