Wassermühle Koldingen 2023
Es ist kein nennenswerter Baufortschritt zu verzeichnen. Das Martyrium, sprich der Streit mit der Region Hannover (63.03 Team Bauaufsicht Südwest) will nicht enden. Der Schriftverkehr, (pdf Dokumente) der die Widrigkeiten zum größten Teil schildert, ist für besonders Interessierte im Folgenden hinterlegt. Dazu später mehr. Zunächst einige Aufnahmen, die mein eingeschränktes Handeln im Jahr 2023 dokumentieren. Im wesentlichen Reparatur / Erneuerungs- und Aufräumarbeiten.
Dankend für das Interesse verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Sven F. Kröger Ps. 72 Aufnahmen in 2023
Region Hannover (63.03 Team Bauaufsicht Südwest)
EINLEITUNG: Wie beschrieben, befindet sich das Grundstück (Flurstück 11/5) seit dem 09.08.2022 unter der Regentschaft der Region Hannover, Team 63.03 Bauaufsicht Südwest. Team Chefin: Frau Katharina Zöllner, federführende Sachbearbeiterinnen: Frau Kerstin Gieseler und Frau Jona Drese. Meine Interessen werden vertreten durch die Kanzlei Dr. Dehne und Kollegen, namentlich Herr Christian Machens. Als weitere Beteiligte ist die Gemeinde Pattensen, namentlich die Herren Axel Müller (Erster Stadtrat) und Mathias Greve (Verwaltung), zu nennen.
Ende des Jahres 2021 erfuhr ich, dass die Region Hannover denjenigen, die Flächen in Landschaftsschutzgebieten von Schafen beweiden lassen, eine Förderung in Höhe von ca. 30,- € / Schaf zukommen kann. Das deckt nicht mal die Anschaffungskosten, aber den gedanklichen Ansatz fand ich gut. Auf meinem Grundstück befindet sich eine solche Fläche (Flurstück 11/11). Das maschinelle Mähen verbraucht Treibstoff, ist zeitaufwendig und macht Lärm. Die Sache mit den Schafen ist also naheliegend. Dazu noch fünf Gänse (passen gut zum Teich) und ein Esel, fertig ist der Streichelzoo. Allerdings müssen Tiere auch untergebracht werden und es braucht Platz für das Winterfutter. Bei baulichen Vorhaben wende ich mich zunächst immer an den Denkmalpfleger, denn wenn hier ein Stall oder ähnliches errichtet werden soll, müssten die Dachflächen auch gleich mit Photovoltaik und oder Solarthermie versehen werden. Ferner war mir bewusst, dass sich die Baukörper im sogenannten Außenbereich befinden, der im wesentlichen landwirtschaftlichen Zwecken vorbehalten ist. Aber genau das war mein Wunsch. Nach der Rücksprache mit dem Denkmalbeauftragten Herrn Dr. Kohler, nebenbei bemerkt ein sehr kompetenter und hilfsbereiter Mann, stellte ich am 14.01.2022 eine Bauvoranfrage (bitte lesen) bei dem Team 63.03 Bauaufsicht Südwest. Das war ein dummer Fehler, denn ich hatte „schlafende Hunde geweckt“ und das Drama begann. Trotz der im Vorfeld geführten Telefonate mit Frau Drese, erhielt ich ein halbes Jahr später am 03.06.2022 einen negativen Bauvorbeischeid, natürlich verbunden mit einem entsprechenden Kostenbescheid über 459,18 €. Die Begründung lautete im Wesentlichen, dass kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt und somit nach § 35 BauGB entschieden wurde. Danach dürfen im Außenbereich nur sog. privilegierte Bauvorhaben errichtet werden. Privilegierte sind Land-und Forstwirte, die Bundeswehr, die Feuerwehr, das THW, die Polizei und so weiter. Zimmerer-Meister eben nicht. Das haben sich die Damen Drese und Gieseler schön leicht gemacht und waren sicher der Meinung, dass ich nun Ruhe gebe. Allerdings gebe ich nicht „klein bei“, wenn sich Widrigkeiten einstellen oder Widersinniges mein Leben beeinflussen soll. Also: Widrigkeiten, Widersinniges gleich Widerspruch vom 26.06.2022. Der sollte gelesen werden, denn er dokumentiert, dass mir zwischenzeitig (mündlich) jetzt ein baurechtswidriger Zustand hinsichtlich des Garagen-Vordachs vorgeworfen wurde und ich, um dem Spuk ein Ende zu bereiten, mittlerweile bei der Stadt Pattensen einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans gestellt hatte. Ferner hatte ich darauf hingewiesen, dass der § 35 BauGB im Absatz 6 kleinen und mittleren Handwerksbetrieben die Möglichkeit einräumt, die genannten Objekte zu errichten, sofern die Gemeinde eine entsprechende Satzung erlässt. Eine sogenannte Beratungs-oder wohlwollende Mitarbeitspflicht gibt es jedoch für die Region nicht und somit wurde mein Widerspruch (wen wundert es) kostenpflichtig zurück gewiesen. 688,77,- €. Dem Verantwortlichen bei der Stadt Pattensen Herrn Greve, hatte ich zu der Zeit gleichfalls auf die Möglichkeit der Satzungserstellung statt Änderung des F-Plans hingewiesen. Er sagte: „Das ist doch das Gleiche“. Dummer Weise habe ich ihm aus Unkenntnis geglaubt und nicht gemerkt, dass seine Auffassung der Dinge offensichtlich falsch war. Dazu später mehr.